u18 For­mu­lar

Hier erhälst du das U18 For­mu­lar für unse­re Events.

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1.) Erzie­hungs­be­rech­tig­te Per­son im Sin­ne des Geset­zes (§ 1 Abs. 1 Nr.3 JuSchG) ist, wem allein oder gemein­sam
mit einer ande­ren Per­son nach Vor­schrif­ten des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches die Per­so­nen­sor­ge zusteht.

2.) Auf­sichts­pflich­ti­ge Per­son (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG) ist jede Per­son über 18 Jah­re, soweit sie auf Dau­er
oder zeit­wei­se auf­grund einer Ver­ein­ba­rung mit der erzie­hungs­be­rech­tig­ten Per­son, auf die noch nicht voll­jäh­ri­ge
Per­son die­ser Ver­ein­ba­rung, die Auf­sichts­pflicht über­nimmt.

3.) Soweit es nach dem JuSchG auf die Beglei­tung durch einen Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten ankommt, haben
die in 2.) genann­ten Per­so­nen Ihre Berech­ti­gung auf Ver­lan­gen dar­zu­le­gen. Die Ver­an­stal­ter haben in Zwei­fels­fäl­len
die Berech­ti­gung alle Anga­ben (per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten) die­ser Ver­ein­ba­rung zu über­prü­fen.

4.) Der Besuch kann nur dann erfol­gen, sofern es sich nach­weis­lich um die oben auf­ge­führ­te Auf­sichts­per­son
han­delt, außer­dem muss die­se Per­son beim Ein­lass dabei sein. Der Besuch ohne voll­jäh­ri­ge Auf­sichts­per­son
ist nicht zuläs­sig!

5.) Wer Unter­schrif­ten fälscht, muss wegen Urkun­den­fäl­schung mit Frei­heits­stra­fe rech­nen (§217StGB). Gül­tig
nur mit einem Per­so­nal­aus­weis, Füh­rer­schein oder Pass und einer Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses der
Erziehungsberechtigte/r (Vater, Mut­ter,…)